Das PlayStation Network und die Namensänderung – Eine windige Angelegenheit

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Mit dem Systemupdate 6.0 für die PS4 (Pro), das offiziell nur Stabilitätsverbesserungen brachte, nahm Sony unter der Haube die ersten Vorbereitungen für ein langerwartetes Feature vor: Die Änderung der PSN ID soll demnächst endlich möglich sein. Die Firmware 6.10, die nun in einer Beta zur Verfügung steht, erlaubt ersten Wagemutigen ebenjenen Schritt. Doch die Folgen können gravierend sein – und mitunter auch rechtlich schwierig.

Eins sei vorab gesagt: Die zahlreichen Warnhinweise, die Sony bei der Änderung der PSN ID ausspricht, gelten bislang nur für die Beta. Es ist und bleibt zu hoffen, dass Sony die Mängel bis zum Go-Live der Funktion 2019 ausbügelt. Das setzt aber offenbar voraus, dass Sony noch umfassende Änderungen an der Struktur seines PlayStation Networks vornehmen muss. Die bisher verkündeten möglicherweise auftretenden Komplikationen machen auch deutlich, warum es so lange gedauert hat, bis Sony so ein Feature einführte.

Die Einschränkungen für die Beta 6.10 im Überblick:

  • Nicht alle Spiele unterstützen die neue PSN ID – anders gesagt: In manchen Spielen wird weiterhin euer alter Name angezeigt.
  • Savegames stehen möglicherweise nicht mehr zur Verfügung.
  • Es ist möglich, dass ihr den Zugriff auf DLCs verliert – gilt auch für gekaufte (!) Inhalte.
  • Sollten die Probleme auftreten, könnt ihr wieder zum alten Namen wechseln. Doch damit werden möglicherweise nicht alle aufgetretenen wieder gelöst.

Jetzt ist wirklich die Frage, ob einem die Namensänderung noch länger gut schmeckt. Selbstverständlich ist es unmöglich, eine Liste möglicherweise betroffener Inhalte zusammenzustellen, sodass man vorab entscheiden kann, ob sich die Namensänderung für einen nun negativ auswirkt oder nicht. Das sollte jedem klar sein.

Besonders schwierig gestaltet sich aber der Passus, dass man den Zugriff auf Inhalte verlieren kann – lasst das mal (zu Recht) einen Verbraucherschutz finden. Der Zugriff auf gekaufte Inhalte muss die gesamte zugesicherte Vertragslaufzeit erhalten bleiben – also für immer. Sollte ein Inhalt verlorengehen, muss er entsprechend zurückerstattet werden. Für das Verlorengehen digitaler Inhalte war unter anderem Amazon schon mal in großem Stil mit dem Verbraucherschutz und dem Gesetz in Konflikt geraten – wegen einer Kontosperrung aufgrund der AGB und nicht einem technischen Grund wie jetzt beim PSN.

Um es mal runterzubrechen, scheint Sony die ganze PSN Datenbank um unsere tatsächlichen PSN IDs aufgebaut zu haben, ohne dabei einen Anzeigenamen eingebaut zu haben, der geändert werden könnte. Diese Entwicklung stammt natürlich noch von einer Ära vor der PS3 – und lässt darauf hoffen, dass Sony wirklich – wie zuletzt in Gerüchten angesprochen – mit der kommenden PS5 ein riesiges Update für das PlayStation Network in petto hat.

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Manuel Eichhorn
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